[ Auszug: Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die
Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine
solche Erklärun ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]